Für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Bremerhaven umgesetzt werden, können vorrangig Investitionsdarlehen im Rahmen des von der EU, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Bremen finanzierten Landesinvestitionsförderprogramms gewährt werden. Für besonders bedeutende Vorhaben können ggf. auch Zuschüsse gewährt werden. Ziel ist es, die Unternehmen bei Investitionen im Rahmen der Gründung, Erweiterung oder Umstrukturierung am Bremerhavener Standort zu unterstützen. Besonderer Wert wird dabei auf die Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen und qualifizierten Dauerarbeitsplätzen (DAP) gelegt.
Gefördert werden Unternehmen die
In einer Negativliste sind bestimmte Branchen von der Förderung ausgenommen (z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Bauhauptgewerbe, Land- und Forstwirtschaft).
Nicht gefördert werden:
Gewährt werden vorrangig Förderdarlehen, unter Einbeziehung der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Deren Laufzeit beträgt i.d.R. höchstens 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren. Die Darlehensverzinsung ist vorhabens- und unternehmensabhängig und enthält eine angemessene Zinsverbilligung. Das Darlehen ist auf max. 50% der förderfähigen Kosten begrenzt.
Für besonders bedeutende Vorhaben können ggf. auch Zuschüsse gewährt werden.
Die Gesamtförderung aus Zinsvorteil des Darlehens und Zuschüssen kann je nach Unternehmensgröße und Investitionsvorhaben bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen.
Fördervoraussetzung
Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mind. 25 % übersteigt oder die Zahl der Dauerarbeitsplätze um 5% erhöht wird.
Ein Investitionsbeginn ist erst nach Antragstellung und Genehmigung zulässig! Der Investitionszeitraum darf grundsätzlich maximal 42 Monate betragen. Die Zweckbindung der geförderten Wirtschaftsgüter und Arbeitsplätze beträgt 5 Jahre.
Der o.g. Text fasst die Bestimmungen der maßgeblichen Verordnungen und Fördergrundsätze stark verkürzt zusammen. Es empfiehlt sich unbedingt ein ausführliches Beratungsgespräch.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger
Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de
Förderziel
Generelles Ziel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union ist die Förderung einer wettbewerbsfähigen, ökologisch nachhaltigen, rentablen und sozial verantwortungsvollen Fischerei und Aquakultur sowie die Unterstützung der Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP).
Der EMFAF kann Sachanlageinvestitionen fördern, beispielsweise den Bau, die Erweiterung, die Ausrüstung und die Modernisierung von Unternehmen. Mit dem Vorhaben soll die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des fischwirtschaftlichen Unternehmens gesteigert und damit ein Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden. Dabei soll die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert werden.
Ziele des EMFAF im Bereich Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur sind dabei u.a.
Außerdem können Investitionen unterstützt werden die zu neuen oder verbesserten Erzeugnissen, neuen oder verbesserten Verfahren oder neuen oder verbesserten Systemen der Verwaltung oder Organisation führen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, aus den Bereichen Verarbeitung von oder Großhandel mit Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur, die ihre Betriebsstätte in der Freien Hansestadt Bremen haben.
Förderfähige Maßnahmen
Grundsätzlich förderfähig sind der Bau, die Erweiterung, die Ausrüstung und die Modernisierung von Unternehmen.
Nicht gefördert werden u.a.
Art und Höhe der Förderung
Der Gesamtzuschuss (EMFAF inkl. nationaler Kofinanzierung) kann bei Kleinstunternehmen sowie KMU bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen (Investitionen des Sachanlagevermögens) betragen.
Hinweise
Publizitätspflichten
Geförderte Unternehmen unterliegen besonderen Publizitätsvorschriften und müssen die Öffentlichkeit über die erhaltene Unterstützung aus dem EMFAF informieren.
Geförderte Unternehmen werden außerdem in ein öffentliches „Verzeichnis der Begünstigen“ (u.a. Nennung von Unternehmensnamen, Vorhaben und Zuschuss) aufgenommen. Die Veröffentlichung kann auch im Internet erfolgen.
Sprechen Sie uns an!
Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms
Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690
E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de
Wichtiger Hinweis
Ab dem 15. Juli 2022 können keine Anträge mehr gestellt werden.
Mit der Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung sollen öffentliche Veranstaltungs- und Kulturstätten im Land Bremen dabei unterstützt werden, sich pandemieresilient, nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen und neue Wachstumspotentiale für sich zu erschließen. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung des Digitalisierungsgrades von Veranstaltungsstätten und zur digitalen Transformation der bremischen Wirtschaft insgesamt geleistet werden.
Dieses Projekt wird als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, Sondervermögen sowie nichtrechtsfähige Anstalten und Stiftungen die auf eine Vielzahl von Besucher:innen ausgerichtete öffentliche Kultur- und Veranstaltungsstätten im Land Bremen betreiben.
Wie wird gefördert?
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
Weitere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für öffentlicher Veranstaltungs und Kulturstätten im Land Bremen.
Hinweise und Voraussetzungen
Das Vorhaben muss einen Beitrag leisten, um:
Die Richtlinie zum Programm finden Sie hier.
Antragstellung:
Anträge sind an die Bewilligungsbehörde zu richten:
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon: 0421/9600-415
Fax: 0421/9600-840
www.bab-bremen.de
Mit der Förderung soll insbesondere die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) des Landes unterstützt werden. Gefördert wird die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Gegenstand der Beihilfen sind:
Unternehmen mit Sitz bzw. aktiver Betriebsstätte im Land Bremen die Forschung und Entwicklung betreiben sowie Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner eines Unternehmens. Für Durchführbarkeitsstudien sind ausschließlich KMU antragsberechtigt.
FuE
Vorrangig zinsverbilligte Darlehen können bis zu 100% der förderfähigen Kosten für ein FuE-Vorhaben abdecken, sofern der Beihilfewert die max. Beihilfeintensität (abh. von u.a. der Unternehmensgröße) nicht überschreitet. Die max. Höhe des Darlehens beträgt 500.000 €. Die Laufzeit sollte 6 Jahre nicht überschreiten.
In begründeten Fällen Zuschüsse. Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 25 - 100% (100% nur für wiss. Einrichtungen) der förderfähigen Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens, maximal 100.000 € bei Einzelprojekten bzw. 200.000 € bei Verbundprojekten.
Durchführbarkeitsstudien
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist auf max. 50.000 € begrenzt.
Anträge auf Förderung müssen vor Projektbeginn (erste Auftragserteilung) bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht worden sein. Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat und/oder eröffnet worden ist. Antragsunterlagen Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen.
Technologieförderung
Dr. rer. nat. Marc Bläsing
Tel: (0471) 9 46 46-605
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
blaesing@bis-bremerhaven.de
Technologieförderung
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Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger
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schweiger@bis-bremerhaven.de
Mit Digitalisierung in die Zukunft investieren
In Zusammenarbeit mit der Senatorin für Wirtschaft Häfen und Transformation setzen wir das Förderprogramm „Digitaler Mittelstand - Förderung von Digitalisierungsvorhaben in KMU“ (Digitaler Mittelstand) um, um die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Land Bremen dabei zu unterstützen, sich zukunftssicher und digitaler aufzustellen.
Die Einzelheiten des Förderprogramms finden Sie in der Förderrichtlinie "Digitaler Mittelstand" im Downloadbereich.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:
Was wird nicht gefördert?
Zu den nicht zuwendungsfähigen Ausgaben gehören u.a. die folgenden Kosten:
Wie wird gefördert?
Wichtige Hinweise
Antragstellung
Digital-Lotse
Michael Arzenheimer
Tel: 0471 9 46 46-665
Fax: 0471 9 46 46-690
E-Mail:
arzenheimer@bis-bremerhaven.de
Coronahilfen/Abwicklung
Anastasia Schmidt
Tel: (0471) 9 46 46-660
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schmidt@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms
Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690
E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms
Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690
E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms
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Fax: 0471-94646-690
E-Mail:
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Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms
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Fax: 0471-94646-690
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Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Förderziel
Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen erhalten mit den kostenfreien energievisiten der gemeinnützigen Klimaschutzagentur energiekonsens einen ersten Überblick über den Energieverbrauch einer spezifischen Technologie in ihrem Unternehmen. Durch die Empfehlungen von qualifizierten Ingenieur*innen soll die Energieeffizienz in den Unternehmen gesteigert werden. So sparen Unternehmen Energiekosten und steigern zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Antragsberechtigte
Die energievisiten richten sich an kleine und mittelständische Unternehmen (sog. KMUs) aus Bremerhaven und Bremen.
Art und Höhe der Förderung
Jedes Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen ist berechtigt, eine kostenfreie Kurzberatung zu einem wählbaren Thema (Beleuchtung, Druckluft, Heizung, Kälte, Lüftungsanlagen, Server, Solar oder Neubau) in Anspruch zu nehmen. Wenn sich Unternehmen zum energieeffizienten Neubau oder einer unternehmenseigenen Solaranlage beraten lassen möchten, ist dies in einer zweiten kostenfreien Beratung möglich.
Weitere Informationen: www.energiekonsens.de/energievisiten
Förderziel
Wer seine CO2-Emissionen senken will, muss wissen, wo sie entstehen. Mit der Förderung von CO2-Bilanzen für Unternehmen verfolgt die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens das Ziel, die Treibhausgasemissionen der Bremerhavener und Bremer Wirtschaft zu senken und ihre Energieeffizienz zu steigern. CO2-Bilanzen umfassen alle direkten und indirekten Emissionen eines Unternehmens.
Antragsberechtigte
Die Förderung einer CO2-Bilanz steht Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen offen, die zuvor nachweisbar eine Energieberatung Mittelstand oder eine vergleichbare Energieeffizienzanalyse durchgeführt haben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung der Maßnahmen erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Erstellung einer CO2-Bilanz wird mit 60 Prozent, maximal jedoch mit 3.600 Euro gefördert.
Weitere Informationen: www.energiekonsens.de/foerderung-co2-bilanz
Hinweise
Die CO2-Bilanz muss durch einen geeigneten Dienstleister durchgeführt werden. Die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens prüft im Vorfeld die Eignung des durchführenden Büros.
Förderziel
Die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens identifiziert, fördert und begleitet Kooperationen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Das Projekt unterstützt Unternehmen bei der Suche von Synergiepotenzialen insbesondere in den Bereichen Wärme, Strom und Mobilität. So können Energieeffizienzpotenziale über die Betriebsgrenze hinaus erkannt und genutzt werden.
Antragsberechtigte
Am Projekt „Kooperation CO2“ können Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen teilnehmen.
Förderfähige Maßnahmen
Die energievisite:solar+ und die energievisite:mobilität+ dienen als Einstieg in das Projekt und identifizieren Synergiepotenziale zwischen Unternehmen. Der Fokus liegt auf den Bereichen Mobilität und Abwärme. Wenn eine Möglichkeit zur Kooperation erkannt wurde, folgt eine Umfeldanalyse mit dem Ziel, geeignete Kooperationspartner zu finden. Das Resultat ist ein Gesamtkonzept für die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen im Unternehmensverbund. Der gesamte Prozess findet unter fachlicher Beratung und Begleitung statt.
Art und Höhe der Förderung
Die Teilnahme am Projekt (inklusive Beratung, Umfeldanalyse, Kooperation und Begleitung der Umsetzung) ist für Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen kostenfrei.
Weitere Informationen: www.energiekonsens.de/kooperation-co2
Förderziel
Zur Erhöhung des Anreizes zur erneuerbaren Stromerzeugung in Bremerhaven stehen in Bremerhaven Mittel für Investitionen in Photovoltaikanlagen auf eigengenutzten Wohnimmobilien im Stadtgebiet Bremerhaven zur Verfügung.
Antragsberechtigte
Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden innerhalb des Stadtgebietes Bremerhaven, auf denen Photovoltaik-Anlagen errichtet und betrieben werden sollen. Die Antragsteller dürfen nicht gewerbsmäßig mit der Erzeugung von Solarenergie beschäftigt sein.
Förderfähige Maßnahmen
Die Errichtung von neuen Photovoltaik-Anlagen, auch in Verbindung mit elektrischer Batteriespeicherung für bestehende und/oder neu zu errichtende Wohngebäude zur Eigennutzung des damit produzierten Stroms.
Art und Höhe der Förderung
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die förderfähigen Kosten von 25 % für Investitionen in eine Photovoltaik-Anlage und/oder in Speicher. Photovoltaik-Anlagen werden nur gefördert, wenn dauerhaft auf eine Einspeisevergütung verzichtet wird.
Hinweise
Interessenten müssen bei der BIS unter Verwendung des bereitgestellten Formulars einen Antrag auf Förderung stellen. Dem Antrag ist ein Angebot eines Fachbetriebes beizufügen, aus dem die Kosten der Anlage zur Eigennutzung des produzierten Stroms hervorgehen. Der Auftrag an den Fachbetrieb darf noch nicht erteilt sein! Beginn der Maßnahme erst nach Genehmigung durch die BIS.
Die Förderrichtlinie finden Sie im Downloadbereich.
Das Antragsformular finden Sie rechts im Bereich Links.
Weitere Informationen zum Thema PV-Anlagen und die Möglichkeit zur kostenlosen Beratung finden Sie unter folgen Links:
https://solardach.bremerhaven.de
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstagvormittags 10:00 - 13:00 Uhr und Donnerstagnachmittags 14:00 - 16:30 Uhr
Termine zur persönlichen Antragsannahme vereinbaren Sie bitte vorab per Email.
Heidi Helbig
Tel.: 0471/ 94646 820
Persönliche Sprechzeiten finden nur mit vorheriger Terminvereinbarung statt.
Photovoltaikförderung
Heidi Helbig
Tel: (0471) 9 46 46-820
Fax: (0471) 9 46 46-890
E-Mail:
helbig@bis-bremerhaven.de
Förderziel
Die Förderung der Teilnahme an Messen und Ausstellungen soll kleinen Unternehmen (KU) den Zugang zu internationalen Märkten erleichtern und sie bei der Erhöhung ihrer Innovationskraft unterstützen. Dadurch soll ein wirksamer Beitrag zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten geleistet und langfristig eine Verbesserung der bremischen Wirtschaftsstruktur erreicht werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen
Bei der Ermittlung der Unternehmensgröße ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich bei dem antragstellenden Unternehmen nach Maßgabe der KMU-Definition um ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen handelt.
Förderfähige Maßnahmen
Eine Förderung wird nur für die Beteiligung an international ausgerichteten Messen und Ausstellungen gewährt, die zu den Schlüsselinnovationsfeldern und Schlüsselbranchen gemäß der Innovationsstrategie Land Bremen 2030 zugeordnet sind.
Schlüsselinnovationsfelder:
Schlüsselbranchen
Unter einer Messe oder Ausstellung im europäischen Raum wird im Rahmen der Richtlinie eine Messe oder Ausstellung in den folgenden Ländern verstanden:
Länder der Europäischen Union (EU) (außer Deutschland), Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein), der Schweiz, das Vereinigte Königreich,
sowie der Länder mit offiziellem Kandidatenstatus für den Beitritt zur EU. Unter einer außereuropäischen Messe oder Ausstellung wird eine Messe oder Ausstellung im übrigen Ausland verstanden.
Art und Höhe der Förderung
Aussteller/innen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von
Je Unternehmen werden Zuschüsse für maximal 10 Beteiligungen an Messen und Ausstellungen gewährt.
Die Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen im Inland wird grundsätzlich nur bewilligt, wenn diese bei dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (www.auma.de) als international gelistet sind oder die in dem jährlich erstellten Messekalender der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa (www.bis-bremerhaven.de) gelistet sind.
Hinweise
Anträge auf Förderung müssen vor Beginn des zu fördernden Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Als Beginn eines Vorhabens wird im Rahmen dieser Richtlinie die rechtsverbindliche Anmeldung zu Messe definiert.
Bei Gemeinschaftsständen ist die Anmeldung des Gemeinschaftsstandes maßgeblich.
Die Finanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Pauschale aus Mitteln des Landes Bremen gewährt.
Die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung der erforderlichen Nachweise.
Zuschüsse nach diesem Programm stellen eine „De-minimis“- Beihilfe dar. Für die Inanspruchnahme von "De-minimis" - Beihilfen sind Gesamtfördersummen festgesetzt.
Nach der Messe/Ausstellung sind folgende Unterlagen als Verwendungsnachweis einzureichen:
1. Beleg über die Anmeldung zur Messe/Ausstellung
2. Vordruck zum Verwendungsnachweis
3. Rechnungen des Veranstalters über die Standmiete mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen
4. Standardisierter Sachbericht
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Entscheidung wird aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die gestellten Anträge herbeigeführt, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Förderung / Abwicklung
Karolina Fahrenbach
Tel: (0471) 9 46 46-670
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
fahrenbach@bis-bremerhaven.de
Weitere Informationen: www.starthaus-bremerhaven.de
Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger
Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
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Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
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E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Euer innovatives und hochtechnologisches Startup soll abheben? Ihr seid in der Seed-Phase und wollt weiter an eurem Prototypen schrauben? Dann bewerbt euch für die Startup Förderung Bremen! Damit unterstützen wir euch beim Aufbau eures Startups mit bis zu 150.000 Euro und stellen die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft.
Wer kann gefördert werden?
Die Förderung richtet sich an hoch innovative (High- und Deeptech) Startups mit Sitz im Land Bremen, die nicht älter als fünf Jahre sind und ihren Prototypenweiterentwickeln und zur Marktreife bringen möchten. Die Förderung ist für euch geeignet, wenn ihr bereits über die erste Ideation- und Konzeptphase hinaus seid und den ersten Proof of Concept oder das Minimum Functional Products erstellt und getestet habt. Weiterhin sollte euer Unternehmen auf die Schlüsselbranchen und -technologien aus der Innovationsstrategie 2030 des Landes Bremen einzahlen.
Schlüssel- und innovative Branchen:
Schlüsseltechnologien:
Wie wird gefördert?
Die Startup Förderung Bremen bezieht sich immer auf einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, der nicht überschritten werden kann. In diesem Zeitraum bezuschussen wir euer Startup equity free mit bis zu 150.000 Euro. Der Fokus der Förderung liegt darauf, einen weiteren Schritt in der Entwicklung eines marktreifen Produktes zu machen. Dafür wird von euch ein spezifisches Projekt definiert. Das Projekt muss immer im Rahmen der Antragsstellung dargestellt werden und wird dann zum Festbetrag ausgezahlt.
Was kann gefördert werden?
Im Rahmen der Förderung können folgende Kosten bezuschusst werden:
Wie läuft der Bewerbungsprozess?
Das Bewilligungsverfahren verläuft in einem dreistufigen Prozess bestehend aus Vorauswahl, Bewerbungsphase und Antragsstellung. Für jeden Prozessschritt haben wir Vorlagen zusammengestellt, welche euch zur Orientierung dienen und im Downloadportal heruntergeladen werden können.
Vorauswahl
In der Vorauswahl wird zunächst ein aussagekräftiges Pitch Deck eingereicht. Wenn das Vorhaben zu den oben benannten Förderbedingungen passend scheint, wird zum Pitch vor weiteren Expertinnen und Experten eingeladen.
Businessplan
Ist der Pitch erfolgreich verlaufen, könnt ihr euren Busninessplan und die Executive Summary einreichen. Anschließend laden wir euch zu einem erneuten Ternmin ein und stellen Rückfragen zum Projekt.
Im Anschluss an den zweiten Pitch wird euer Vorhaben hinsichtlich der Erfüllung des anspruchsvollen Innovationsgehalts und des erkennbaren Marktpotentials und Umsetzungspotenzial bewertet.
Antragsstellung
Erst nach erfolgreicher Bewerbung findet die formale Antragsstellung statt. Hierfür müsst ihr uns zusammen mit dem Businessplan eine Executive Summary als Präsentation zur Verfügung stellen. Entsprechende Vorlagen sind in kürze verfügbar.
Ihr habt Interesse? Dann kontaktiert Anna Lena Garms! - Eine Antragstellung ist ab 26. April 2023 möglich!
Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms
Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690
E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger
Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de
Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremerhaven
Die BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven GmbH ist seit 2022 mit der Umsetzung des Förderprogramms „Veranstaltungsförderung Kultur und Sport“ für Bremerhaven beauftragt und für die Vergabe und Abrechnung der Zuwendungen zuständig.
Voraussichtlich wird es auch 2025 wieder Zuschüsse im Rahmen von Fehlbedarfsfinanzierungen für Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremerhaven aus Mitteln der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation geben.
Das Förderinteresse gilt insbesondere Kultur- und Sportveranstaltungen, die Besucherentscheidungen für Bremerhaven auslösen oder unterstützen. Darüber hinaus sind Veranstaltungen förderfähig, die eine deutliche regionale und überregionale mediale Aufmerksamkeit erzeugen und einen Beitrag zum kulturellen Profil und Selbstverständnis der Stadt Bremerhaven leisten.
Anträge auf Veranstaltungsförderung Kultur und Sport, die Sie im Jahr 2025 durchführen möchten, können bis zum 31. Mai 2024 anhand der vorgegebenen Formulare direkt bei der BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen, Förderkriterien und FÜVAKUS-Richtlinie finden Sie bei den Downloads auf dieser Seite.
Zur Bewilligung der Anträge
Anträge auf die Veranstaltungsförderung können jeweils zu Beginn des Jahres für das Folgejahr an die BIS gestellt werden. Anhand vorgegebener Kriterien in sechs Kernbereichen nimmt die BIS eine Auswahl der Anträge vor und erstellt ein Ranking. In Bremerhaven kommt dann zumeist vor den Sommerferien der Vergabeausschuss zusammen, der auf Grundlage dieses Rankings und der vorhandenen Projektmittel über die Förderung der Projekte entscheidet. Ein Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.
Neue Förderrichtlinie ab 01.06.2023
Seit dem 01.06.2023 gilt eine neue Richtlinie über die Förderung überregional wirksamer Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport im Land Bremen (FÜ. Die aktuelle Richtlinie finden Sie bei den Downloads auf dieser Seite.
Der Vergabeausschuss
Stimmberechtigte Mitglieder des Vergabeausschuss Kultur und Sport in Bremerhaven sind besetzt durch den/die Oberbürgermeister:in; - den/die Bürgermeister:in; bis zu zwei Stadträte:innen; - ein:e Vertreter:in der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.
Förderung / Abwicklung
Karolina Fahrenbach
Tel: (0471) 9 46 46-670
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
fahrenbach@bis-bremerhaven.de